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Creditreform begrüßt Inkasso-Auswertung der Verbraucherzentralen

Creditreform Unternehmermagazin

Creditreform Unternehmermagazin, 08.12.2011


Creditreform und der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) kommentieren die nicht repräsentative Inkasso-Auswertung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

"Diese Studie zeigt deutlich, dass die Behörden Instrumente brauchen, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können", so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Schon lange fordert der BDIU Maßnahmen, um mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Inkasso-Dienstleistern zu bringen.

Derzeit können gültige Inkasso-Registrierungen laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkasso-Unternehmen "dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt. Doch seit Bestehen des RDG im Jahr 2008 widerriefen die Behörden nur drei Mal Registrierungen. Darum schlägt der BDIU einen mit Auflagen verbundenen abgestuften Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkasso-Unternehmen vor. Würde solch ein Katalog bereits existieren, dann hätten alle in der Studie genannten Fälle unseriösen Inkassos verhindert werden können.

Weiterhin fällt in dieser Auswertung der Verbraucherzentralen auf, dass drei der Beschwerde-Top Ten-Inkasso-Unternehmen, die durch unseriöse Arbeit aufgefallen sind, beim Landgericht Mainz registriert sind. Es findet sich auch ein beim BDIU registriertes Unternehmen in diesem Ranking wieder, doch dieses Unternehmen beendete die Zusammenarbeit mit dem dahinterstehenden Auftraggeber schon im August und entschuldigte sich bei den angeschriebenen Verbrauchern. Die freiwillige Aufsicht, der sich die Mitgliedsunternehmen beim BDIU unterwerfen, funktioniert also.

BDIU-Mitglieder, so auch Creditreform, sind zu einer ordnungsgemäßen, gewissenhaften und redlichen Berufsausübung verpflichtet, die die Interessen der Gläubiger und die Rechte der Schuldner gleichermaßen wahrt. So legt der Verband Wert darauf, dass Inkasso-Unternehmen die ihnen von Gläubigern übertragenen Forderungen vor Geltendmachung einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung, dürfen Verbandsmitglieder nicht für einen Auftraggeber tätig werden. Bei einem Verstoß gegen diesen Kodex, wendet der BDIU einen abgestuften Sanktionskatalog an - von Rüge über Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem Verband. Verbraucher können sich bei Fragen zur Inkasso-Sachbearbeitung zur Klärung an den Verband wenden.

Der BDIU regt an, die bis Juni 2008 im damals geltenden Rechtsberatungsgesetz geregelte Aufsicht über Inkasso-Unternehmen und die hier enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten auch in das Rechtsdienstleistungsgesetz zu übernehmen. "Das haben wir schon bei der Einführung des RDG so gefordert", betont Spitz. "Die Erfahrung von drei Jahren Rechtsdienstleistungsgesetz zeigt, dass eine Nachjustierung dringend notwendig ist – das ist im Interesse der Inkasso-Wirtschaft, fördert die Rechtssicherheit für Gläubiger und trägt dazu bei, dass Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern geschützt werden können."

Quelle: Pressemeldung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. vom 02.12.2011



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